ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Durch Abschluss einer Buchung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Haus- und Hafenordnung an. Der Mieter verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass auch alle Mitreisenden und Besucher diese einhalten.
§ 1 Allgemeines
(1) Herr Frank Storm, geschäftlich handelnd unter der Bezeichnung „Insider Travel Club“, Alte Ziegelei 10, 03099 Kolkwitz, Deutschland (nachfolgend auch „ITC“, „wir“ oder „Vermieter“ genannt) bietet die Möglichkeit, für begrenzte Zeit schwimmende Ferienhäuser am Gräbendorfer See zu mieten.
(2) Es gelten für Mietanfragen gegenüber Insider Travel Club ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Hausordnung.
§ 2 Preise
Für die auf unserer Webseite www.schwimmendesferienhaus.de aufgeführten Leistungen gelten die jeweils dargestellten Preise im Zeitpunkt der Bestellung. Die genannten Preise sind Endverbraucherpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 3 Leistungsumfang, Vertragsschluss und aufschiebende Bedingung der rechtzeitigen Anzahlung
(1) Das jeweilige schwimmende Haus und der genaue Leistungsumfang richten sich nach der jeweiligen Beschreibung auf unserer Homepage. Eine Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist unter keinen Umständen Leistungsbestandteil und mithin nicht gestattet. Zur Auswahl stehen verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen, welche auf www.schwimmendesferienhaus.de in Text und Bild eingesehen werden können. Unsere Zusatzleistungen (gegen Aufpreis) entnehmen Sie bitte auch unserer Webseite www.schwimmendesferienhaus.de .
(2) Die Leistungsbeschreibungen auf unserer Webseite stellen noch kein verbindliches Angebot unsererseits auf Vermietung des jeweiligen schwimmenden Hauses dar. Sie können zunächst über unseren Buchungskalender die verfügbaren Zeiträume für eine Vermietung einsehen und eine unverbindliche Verfügbarkeitsanfrage stellen oder eine verbindliche Buchung vornehmen. Steht das gewünschte Mietobjekt im erwünschten Zeitraum zur Verfügung, erhalten Sie unsererseits eine verbindliche Reservierungsbestätigung auf Abschluss des Mietvertrages per E-Mail.
(3) Der Vertragsschluss steht unter aufschiebenden Bedingungen der rechtzeitigen Leistung der Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises binnen 14 Tagen nach Zugang unserer Reservierungs- bzw. Buchungsbestätigung.
(4) Für den Vertragsschluss stehen Deutsch und Englisch als Sprachen zur Verfügung. Der Vertragstext wird von uns für die Dauer der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert, Ihnen zudem mit der Buchungsbestätigung zugesendet und kann von Ihnen im Falle des Verlustes der Unterlagen auf schriftliche Anforderungen in Abschrift übersendet werden.
§ 4 Zahlungsfristen, Zahlungsmittel, Zahlungsbedingungen
(1) Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsfristen:
- Anzahlung: 20 % des Gesamtpreises innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung.
- Restbetrag: spätestens 10 Tage vor Anreise.
- Bei kurzfristigen Buchungen, weniger als 20 Tage vor Mietbeginn, ist der Gesamtbetrag sofort nach Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig.
(2) Im Übernachtungspreis sind enthalten: Nutzung des Hausbootes für den gebuchten Zeitraum, Bettwäsche und Handtücher für die gebuchte Personenanzahl, WLAN, Parkplatz, Reinigungsmittel, Handseife, eine Erstausstattung der Verbrauchsmaterialien wie Spülmittel, Spülmaschinentabs, Abwaschlappen, Geschirrtücher, Toilettenpapier.
(3) Die Endreinigung beträgt je nach Saison und Hausboottyp 79 € oder 95 € inkl. MwSt. pro Aufenthalt und ist nicht im Übernachtungspreis enthalten. Die jeweils gültigen Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. aus der Anfrageseite. Eine zusätzliche Reinigung während des Aufenthalts kann optional und nach Verfügbarkeit angefragt werden. Auf den Hausbooten, auf denen Hunde erlaubt sind, berechnen wir eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 55 € inkl. MwSt. pro Hund und Aufenthalt.
(4) Als Zahlungsmittel für den Mietpreis steht ausschließlich Überweisung (Banküberweisung und PayPal) im Voraus zur Verfügung.
§ 5 Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Vermietung unserer schwimmenden Häuser um Verträge zur „Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken“ sowie bei der zusätzlichen Vermietung des Elektrobootes um Verträge „zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen“ mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum handelt und mithin ein Widerrufsrecht nicht besteht (§ 312 g Absatz 1 Ziffer 9 BGB).
§ 6 Maximale Belegung zur Beherbergung
Die maximale Belegung eines schwimmenden Ferienhauses entnehmen Sie bitte der jeweiligen Beschreibung auf unserer Webseite www.schwimmendesferienhaus.de und darf nicht überschritten werden. Die Anzahl der übernachtenden Personen darf die Anzahl der in der Buchung angegebenen Personen nicht überschreiten. Nutzen dennoch mehr Personen das Hausboot, behält sich der Insider Travel Club vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen sowie für die überzähligen Personen rückwirkend ein zusätzliches Nutzungsentgelt zu erheben. Unser Recht, Schadensersatz für die gesteigerte Abnutzung oder sonstige Schäden zu fordern, bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Entschädigung bei Nichtantritt der Reise durch den Mieter und vorzeitiger Abreise, außerordentliches Kündigungsrecht
(1) Eine Entschädigung im Falle des Nichtantritts der Reise wird nicht gewährt. Dies gilt auch bei vorzeitiger Abreise. Wir empfehlen eine ausreichende Reiserücktrittsversicherung rechtzeitig abzuschließen.
(2) Das Recht auf außerordentliche Kündigung beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solches steht Insider Travel Club insbesondere im Fall schwerwiegender Verstöße gegen die Hausordnung zu oder falls die Zahlung nicht vollständig vor Anreise erfolgt ist.
(3) Stornobedingungen:
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden nach Zugang der Buchungsbestätigung möglich, sofern die Anreise mindestens 14 Tage in der Zukunft liegt.
Danach gelten folgende Stornierungsgebühren:
- bis 8 Wochen vor Anreise: 20 % des Gesamtbetrags (Höhe der Anzahlung)
- bis 30 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtbetrags
- 29 bis 15 Tage vor Anreise: 70 % des Gesamtbetrags
- ab 14 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamtbetrags
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang der schriftlichen Stornierung beim Vermieter.
Kommt es für denselben Zeitraum zu einer Ersatzbuchung, kann die Stornierung kostenfrei bestätigt werden. Sofern die Ersatzbuchung nur für einen kürzeren Zeitraum oder zu einem geringeren Mietpreis erfolgt, kann eine entsprechende Differenz berechnet werden. Die Endreinigung wird bei der Berechnung der Stornierungsentschädigung nicht berücksichtigt.
Sollte aufgrund behördlicher Anordnung, insbesondere wegen eines Reise- oder Beherbergungsverbotes, eine Nutzung des gebuchten Ferienhauses nicht möglich sein, erfolgt eine kostenfreie Stornierung und Erstattung bereits geleisteter Zahlungen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung.
§ 8 Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Insider Travel Club nicht zu vertreten sind, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Mieters bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Insider Travel Club wird den Mieter über Leistungsänderungen unverzüglich per E-Mail in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird Insider Travel Club dem Mieter eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
§ 9 Haftung und Schadensmeldepflicht des Mieters
(1) Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden am und im Hausboot, dem Ponton, des Stegs sowie für Schäden durch den Verlust von Schlüsseln, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Er haftet ebenso für Schäden, die von anderen Gästen und Besuchern des Mieters verursacht werden.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, das schwimmende Ferienhaus einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sorgfältig zu behandeln. Er hat Begleiter bzw. Besucher zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter hat schuldhafte Beschädigungen des schwimmenden Ferienhauses, des Mobiliars oder sonstiger im schwimmenden Ferienhaus befindlicher Gegenstände durch ihn oder durch Begleiter bzw. Besucher unverzüglich an den Vermieter zu melden und zu erstatten.
(3) Der Mieter hat vorhandene oder während des Aufenthalts auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden. Für Folgeschäden, die durch eine verspätete oder unterlassene Meldung entstehen, haftet der Mieter, soweit er diese zu vertreten hat. Der Mieter ist verpflichtet, das schwimmende Ferienhaus unmittelbar nach Ankunft auf erkennbare Schäden, Fehlbestände oder Mängel zu prüfen und diese dem Vermieter zeitnah mitzuteilen. Reklamationen zu Schäden oder Mängeln sind grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der Mietzeit gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.
(4) Bei Mängeln oder Schäden ist dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen. Der Mieter ist dazu verpflichtet, im Falle von auftretenden Leistungsstörungen zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten.
(5) Vom Mieter oder dessen Begleiter und Besucher mitgeführte Gegenstände jeglicher Art, befinden sich auf Gefahr des Mieters im schwimmenden Ferienhaus bzw. in der gesamten Steganlage. Der Vermieter übernimmt für Diebstahl, Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschaden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht gegenüber dem Mieter darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
(6) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Der Vermieter ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist der Vermieter berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Mieters zu entfernen.
(7) Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Vermieter abzustimmen.
(8) Es ist am Abreisetag zu beachten, dass vom Mieter alle übrig gebliebenen Lebensmittel entsorgt werden und der Kühlschrank sowie das Gefrierfach zu entleeren sind. Außerdem ist vom Mieter der Müll aus sämtlichen Mülleimern in den vorgesehenen Entsorgungsstationen gemäß Mülltrennungskonzept zu entsorgen. Alle Fenster sind zu schließen und alle Elektrogeräte inkl. Gas Kamin (bei Häusern mit Gas Kamin) auszuschalten. Alles Weitere ist der Hausordnung zu entnehmen, auf die hiermit verwiesen wird und der Gegenstand dieser allgemeinen Mietbedingungen ist.
(9) Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Minderung der Miete) zu.
(10) Bei Untergang und Bergung von Gegenständen im See wird für die Unterwasserbergung eine Koordinationspauschale in Höhe von 50 EUR zuzüglich den tatsächlichen Bergungseinsatzkosten (ggf. erforderlicher Tauchgang, Gerätschaften, etc.) je Bergung erhoben.
§ 10 Havarie / Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes
Sollte das gebuchte schwimmende Ferienhaus aufgrund unvorhersehbarer technischer Defekte, höherer Gewalt oder sonstiger nicht vom Vermieter zu vertretende Umstände (z. B. Havarie) ganz oder teilweise nicht nutzbar sein, ist der Vermieter berechtigt, dem Gast ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzobjekt zur Verfügung zu stellen.
Ist eine Ersatzunterbringung nicht möglich, wird der gezahlte Mietpreis anteilig für die nicht erbrachten Leistungen erstattet.
Muss der Aufenthalt aus vorgenannten Gründen vorzeitig beendet werden, erfolgt ebenfalls eine anteilige Rückerstattung für die nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen.
Weitergehende Ansprüche des Gastes, insbesondere Schadensersatzansprüche (z. B. für Reise- oder Unterkunftskosten, entgangene Urlaubsfreude), sind ausgeschlossen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Vermieters vorliegt.
§ 11 Mängelhaftungsrechte und Haftung von Insider Travel Club
(1) Die verschuldensunabhängige Mängelhaftung von Insider Travel Club für bei Vertragsschluss bestehende Mängel ist ausgeschlossen. Im Übrigen findet das Mietrecht Anwendung.
(2) Im Übrigen leisten wir Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur in folgendem
Umfang:
- Die Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt.
- Im Falle grober oder einfacher Fahrlässigkeit haften wir gegenüber Unternehmern (§14 BGB) in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens soweit es sich nicht um Verletzung einer so wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmer daher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht).
- Befinden wir uns jedoch mit unserer Leistung im Verzug, so haften wir auch für den Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.
- Im Übrigen ist eine Haftung durch uns für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Wir behalten uns den Einwand des Mitverschuldens vor.
(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Die vorstehenden Absätze gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
§ 12 Anreise/Abreise und Übernahme/Übergabe, Verwaltung
(1) Der Mietzeitraum beginnt am Tag der Anreise ab 15.00 Uhr (Check-in) und endet am Tag der Abreise bis 10.30 Uhr (Check-out), soweit vorab nicht etwas anderes vereinbart wird.
(2) Die Schlüsselentnahme erfolgt ab Check-in Zeit über einen Schlüsselsafe direkt am Eingangsbereich. Der Zahlencode wird vor Anreise mit weiteren Details ca. 7 Tage vor Anreise per E-Mail übermittelt.
(3) Am Tag der Abreise ist der Schlüssel im Schlüsselsafe zu hinterlegen und der Safe mit dem bekannten Zahlencode zu verschließen. Bei übermäßiger Verschmutzung, nicht ordnungsgemäßer Rückgabe oder kleineren Instandsetzungen behalten wir uns vor, den entstandenen Mehraufwand bzw. die tatsächlichen Kosten nachträglich in Rechnung zu stellen. Wenn Schäden bei Anreise nicht gemeldet wurden, haftet der Mieter im Rahmen von § 9.
(4) Bei der Abreise sind sämtliche überlassenen Schlüssel zurückzugeben. Im Falle eines Schlüsselverlustes behält sich Insider Travel Club vor, die erforderlichen Kosten für Ersatzschlüssel, Schlosswechsel oder den Austausch der Schließanlage dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.
§ 13 Nichtraucher und Haustiere
(1) Die Ferienhäuser sind Nichtraucherobjekte. Das Rauchen im Innenbereich ist nicht gestattet. Rauchen im Außenbereich ist erlaubt, sofern die bereitgestellten Aschenbecher genutzt werden. Zigarettenreste und Asche dürfen nicht im See oder in der Natur entsorgt werden. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot im Innenbereich wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 200 € erhoben.
(2) Die Mitnahme von Haustieren ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Hausbooten und nach vorheriger Anmeldung gestattet. Bei unerlaubter Mitnahme eines Haustieres wird eine zusätzliche Reinigungs- und Mehraufwandspauschale in Höhe von 200 € erhoben.
(3) Die Abrechnung erfolgt jeweils nachträglich per Rechnung. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 14 Zutrittsrecht zum schwimmenden Ferienhaus
(1) Wir haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu schwimmenden Ferienhäusern bei Gefahr im Verzug.
(2) Des Weiteren steht uns ein solches nach vorheriger Ankündigung zu, soweit auf die schutzwürdigen Belange des Gastes bei der Ausübung angemessen Rücksicht genommen wird. Wir werden den Gast im Falle des Satz 1 über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 15 Datenschutz
Die von den Mietern zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden von uns ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Webseite unter www.schwimmendesferienhaus.de .
§ 16 Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staats, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
§ 17 Nutzung des schwimmenden Ferienhauses und der Steganlage
(1) Das schwimmende Ferienhaus darf nur von der Anzahl an Personen bewohnt werden, die in der Buchungsbestätigung angegeben sind. Sollte das schwimmende Ferienhaus von mehr Personen als zugelassen bewohnt werden, darf der Vermieter die überzähligen Personen vom schwimmenden Ferienhaus verweisen.
(2) Das Schwimmen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Das Schwimmen ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Das Schwimmen zwischen den Häusern sowie im unmittelbaren Bereich der Stege und Überquerungsbrücken ist untersagt.
Das Tauchen unter den Stegen, Brücken und schwimmenden Ferienhäusern ist strengstens untersagt, da sich dort technische Installationen befinden und eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
Das Springen von der Terrasse, Dachterrasse oder Steganlage ins Wasser ist untersagt. Der Ein- und Ausstieg ins Wasser hat ausschließlich über die vorgesehene Badeleiter am schwimmenden Ferienhaus zu erfolgen.
Beim Schwimmen ist Rücksicht auf andere Gäste und deren Privatsphäre zu nehmen. Schwimmen bei Nacht, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie bei Sturm, Gewitter oder hohem Wellengang ist untersagt.
Die Aufsichtspflicht für Kinder obliegt den Erziehungsberechtigten.
Nacktbaden und FKK sind im gesamten Bereich der Steganlage, einschließlich Terrassen und Dachterrassen, nicht gestattet.
(3) Das Füttern von Tieren im Wasser oder in der Luft ist im gesamten Bereich der Steganlage verboten.
(4) Angeln auf der Steganlage ist untersagt. Angeln ist ausschließlich vom gebuchten Hausboot zugelassen. Sollten sich Taucher im Bereich der Angelstelle befinden, so ist das Angeln unverzüglich einzustellen. Entsprechende Voraussetzungen und Vorschriften zum Angeln am Gräbendorfer See sind dem folgenden Link zu entnehmen: Angelfischerei in Brandenburg | MLUK .
(5) Für allergische Reaktionen des Mieters in den schwimmenden Ferienhäusern übernimmt Insider Travel Club keine Verantwortung.
(6) Bei Lärm durch Bauarbeiten, Reinigungs- und Wartungsarbeiten, Boote, Veranstaltungen, Naturgeräusche oder ähnliche äußere Einflüsse, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, bestehen keine Ansprüche gegen den Vermieter.
(7) Auf die geltende Hausordnung mit weiteren Angaben wird hingewiesen.
§ 18 Bereitstellung des Internetzugangs
(1) Der Mieter erhält nach Anreise für die Dauer seines Aufenthalts einen Zugangscode für eine Internetnutzung. Die Internetnutzung ist im Endpreis enthalten.
(2) Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für eine jederzeitige Verfügbarkeit, Störungsfreiheit oder bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit des Internetzugangs. Der Mieter sichert zu, den Internetzugang ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen und insbesondere keine rechtswidrigen Handlungen, wie z. B. urheberrechtswidriges Filesharing, vorzunehmen. Der Mieter hat auch Mitreisende und Besucher entsprechend zu unterweisen.
(3) Sollte der Internetanschluss rechtsmissbräuchlich (z. B. zu urheberrechtswidrigen Handlungen wie dem Filesharing von Filmen oder Musik) genutzt werden, ist der Vermieter jederzeit berechtigt, den Internetzugang des Mieters ganz oder teilweise zu beschränken. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren.
(4) Dem Mieter wird lediglich der Internetzugang ermöglicht. Ein Virenschutz und eine Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen. Davon ausgenommen sind Schäden, die durch den Vermieter oder seinem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(5) Der Mieter verpflichtet sich, bei der Internetnutzung das geltende Recht einzuhalten. Für übermittelte Daten sowie die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich.
(6) Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer mit geltendem Recht unvereinbaren Verwendung des Internets durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme und Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.
§ 19 Hygiene- und Schutzvorschriften
(1) Der Mieter ist für die Einhaltung der allgemein gültigen Schutz- und Hygienebestimmungen während seines Aufenthaltes selbst verantwortlich.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, die vom Vermieter konkret für die gesamte Steganlage und die schwimmenden Ferienhäuser angeordneten Schutz- und Hygienebestimmungen einzuhalten.
§ 20 Gutscheinbedingungen
(1) Gutscheine können von Insider Travel Club persönlich, schriftlich oder online erworben werden. Gutscheine sind sofort zur Zahlung fällig. Der Gutschein wird Ihnen nach Zahlungseingang postalisch oder per Mail zugestellt.
(2) Zur Einlösung eines Gutscheins ist dieser mit der vom Vermieter vergebenen Gutscheinnummer mitzuteilen.
(3) Werden beim Einlösen eines Gutscheines Leistungen in Anspruch genommen, welche preislich über dem Wert des Gutscheines liegen, so wird der Differenzbetrag in Rechnung gestellt. Sofern die in Anspruch genommenen Leistungen unter dem Wert des Gutscheins liegen, wird die Differenz nach der Abreise nicht erstattet. Eine Barauszahlung des (Rest-)Wertes des Gutscheins ist ausgeschlossen.
(4) Aufgrund der langen Gültigkeit der Gutscheine kann keine Garantie zur Beibehaltung einzelner Angebotsteile und Preise gewährt werden. Für den Fall, dass der Inhaber eines Gutscheines am Angebot vom Vermieter keinen Gefallen findet, kann keine Rückerstattung geltend gemacht werden.
(5) Die Gutscheine sind zeitlich befristet. Die gesetzliche Regelverjährung beträgt drei (3) Jahre ab Kaufdatum und kann nicht verlängert werden. Für Gutscheine, die nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraumes eingelöst wurden, gibt es keinen Ersatzanspruch. Jeder Gutschein kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums nur einmal benutzt werden. Bei Verlust, Diebstahl, Missbrauch oder verzögerter Übermittlung des Gutscheins übernimmt der Vermieter keine Haftung. Ein Gutschein ist wie ein Barkauf und kann somit nicht zurückgegeben oder rückerstattet werden. Die Gültigkeitsdauer wird beim Kauf akzeptiert und ist verbindlich. Rückerstattungen sind weder vollumfänglich noch teilweise möglich.
(6) Der Kauf eines Gutscheines ist ein regulärer Kaufvertrag. Der Gutschein stellt dabei keine Buchung von Leistungen des Verkäufers dar, sondern ist lediglich ein Zahlungsmittel. Der Vermieter ist als Verkäufer verpflichtet sich, dem Wert des Gutscheines entsprechende Leistungen bei der Einlösung des Gutscheines zu erbringen. Alle Gutscheine können an Dritte weitergegeben werden.
§ 21 Hausordnung / Hafenordnung
Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Aufenthalt des Mieters in den schwimmenden Ferienhäusern auf dem Gräbendorfer See auch die Haus- und Hafenordnung. Der Mieter ist verpflichtet, sich an die Haus- und Hafenordnung zu halten.
§ 22 Haftungsbeschränkung
(1) Die Haftung des Vermieters aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten oder für Buchungsfehler aus § 651x BGB bleibt unberührt.
(2) Es handelt sich bei der gesamten Steganlage um eine wasserbauliche, maritime und schwimmende Anlage in exponierter Wind- und Wellenlage am Gräbendorfer See. Je nach Witterung kann es insbesondere bei Nebel, Sturm, Starkregen, Eisgang, Gewitter oder vergleichbaren Ereignissen zu Nutzungseinschränkungen bis hin zur vollständigen Sperrung der gesamten Anlage oder einzelner Anlagenteile kommen. In diesen Fällen gelten die Regelungen zu Leistungsänderungen, Havarie und Nichtverfügbarkeit gemäß diesen AGB. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 23 Wirksamkeit des Vertrages
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt. Dies gilt entsprechend für etwaige Vertragslücken.
Stand: Mai 2026










