ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Durch Abschluss einer Buchung stimmen Sie automatisch unserer AGB und der Hausordnung zu und sorgen dafür, dass auch alle Mitreisenden bzw. Besucher diese einhalten.

§ 1 Allgemeines

(1) Herr Frank Storm, geschäftlich handelnd unter der Bezeichnung „Insider Travel Club“, Alte Ziegelei 10, 03099 Kolkwitz, Deutschland (nachfolgend auch „ITC“, „wir“ oder „Vermieter“ genannt) bietet die Möglichkeit, für begrenzte Zeit schwimmende Ferienhäuser am Gräbendorfer See zu mieten.

(2) Es gelten für Mietanfragen gegenüber Insider Travel Club ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Hausordnung.

§ 2 Preise

Für die auf unserer Webseite www.schwimmendesferienhaus.de aufgeführten Leistungen gelten die jeweils dargestellten Preise im Zeitpunkt der Bestellung. Die genannten Preise sind Endverbraucherpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 3 Leistungsumfang, Vertragsschluss, aufschiebende Bedingung der rechtzeitigen Leistungen der Anzahlung

(1) Das jeweilige schwimmende Haus und der genaue Leistungsumfang richten sich nach der jeweiligen Beschreibung auf unserer Homepage. Eine Überlassung des Mietobjekts an Dritte ist unter keinen Umständen Leistungsbestandteil und mithin nicht gestattet. Zur Auswahl stehen verschiedene Modelle mit unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen, welche auf www.schwimmendesferienhaus.de in Text und Bild eingesehen werden können. Unsere Zusatzleistungen (gegen Aufpreis) entnehmen Sie bitte auch unserer Webseite www.schwimmendesferienhaus.de .

(2) Die Leistungsbeschreibungen auf unserer Webseite stellen noch kein verbindliches Angebot unsererseits auf Vermietung des jeweiligen schwimmenden Hauses dar. Sie können zunächst über unseren Buchungskalender die verfügbaren Zeiträume für eine Vermietung einsehen und eine unverbindliche Verfügbarkeitsanfrage stellen oder eine verbindliche Buchung vornehmen. Steht das gewünschte Mietobjekt im erwünschten Zeitraum zur Verfügung, erhalten Sie unsererseits eine verbindliche Reservierungsbestätigung auf Abschluss des Mietvertrages per E-Mail.

(3) Der Vertragsschluss steht unter aufschiebenden Bedingungen der rechtzeitigen Leistung der Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises binnen 14 Tagen nach Zugang unserer Reservierungs- bzw. Buchungsbestätigung.

(4) Für den Vertragsschluss stehen Deutsch und Englisch als Sprachen zur Verfügung. Der Vertragstext wird von uns für die Dauer der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert, Ihnen zudem mit der Buchungsbestätigung zugesendet und kann von Ihnen im Falle des Verlustes der Unterlagen auf schriftliche Anforderungen in Abschrift übersendet werden.

§ 4 Zahlungsfristen, Zahlungsmittel, Zahlungsbedingungen

(1) Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, gelten folgende Zahlungsfristen:

  • Anzahlung 20% nach Vertragsabschluss, 14 Tage nach Buchungsbestätigung.
  • Restbetrag bis spätestens 20 Tage vor Anreise.

Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 20 Tage vor Mietbeginn) ist der Gesamtpreis sofort bei Übermittlung der Buchungsbestätigung durch den Mieter zu zahlen.

(2) Im Übernachtungspreis sind enthalten: Nutzung des Hausbootes für den gebuchten Zeitraum, Bettwäsche und Handtücher für die gebuchte Personenanzahl, WLAN, Parkplatz, Reinigungsmittel, Handseife, eine Erstausstattung der Verbrauchsmaterialien wie Spülmittel, Spülmaschinentabs, Abwaschlappen, Geschirrtücher, Toilettenpapier.

(3) Die Endreinigung beträgt je nach Saison 79 € oder 95 € inkl. MwSt. pro Aufenthalt und ist nicht in dem Übernachtungspreis inbegriffen.

  • 01.11.2023 - 19.12.2023 à 79 € / Aufenthalt
  • 20.12.2023 - 07.01.2024 à 95 € / Aufenthalt
  • 08.01.2024 - 31.03.2024 à 79 € / Aufenthalt
  • 01.04.2024 - 31.10.2024 à 95 € / Aufenthalt
  • 01.11.2024 - 19.12.2024 à 79 € / Aufenthalt
  • 20.12.2024 - 05.01.2025 à 95 € / Aufenthalt

Eine zusätzliche Reinigung während Ihres Aufenthaltes kann optional angefragt werden.

(4) Als Zahlungsmittel für den Mietpreis steht ausschließlich Überweisung (Banküberweisung und PayPal) im Voraus zur Verfügung.

§ 5 Kein gesetzliches Widerrufsrecht

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Vermietung unserer schwimmenden Häuser um Verträge zur „Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken“ sowie bei der zusätzlichen Vermietung des Elektrobootes um Verträge „zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen“ mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum handelt und mithin ein Widerrufsrecht nicht besteht (§ 312 g Absatz 1 Ziffer 9 BGB).

§ 6 Maximale Belegung zur Beherbergung

Die maximale Belegung eines schwimmenden Ferienhauses entnehmen Sie bitte der jeweiligen Beschreibung auf unserer Webseite www.schwimmendesferienhaus.de und darf nicht überschritten werden. Die Anzahl der übernachtenden Personen darf die Anzahl der in der Buchung angegebenen Personen nicht überschreiten. Nutzen dennoch mehr Personen das Hausboot, behält sich der Insider Travel Club vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen sowie für die überzähligen Personen rückwirkend ein zusätzliches Nutzungsentgelt zu erheben. Unser Recht, Schadensersatz für die gesteigerte Abnutzung oder sonstige Schäden zu fordern, bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Entschädigung bei Nichtantritt der Reise durch den Mieter und vorzeitiger Abreise, außerordentliches Kündigungsrecht

(1) Eine Entschädigung im Falle des Nichtantritts der Reise wird nicht gewährt. Dies gilt auch bei vorzeitiger Abreise. Wir empfehlen eine ausreichende Reiserücktrittsversicherung rechtzeitig abzuschließen.

(2) Das Recht auf außerordentliche Kündigung beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein solches steht Insider Travel Club insbesondere im Fall schwerwiegender Verstöße gegen die Hausordnung zu oder falls die Zahlung nicht vollständig vor Anreise erfolgt ist.

(3) Stornobedingungen: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden nach der Reservierungsbestätigung möglich und gilt ausschließlich für Buchungen bis 8 Wochen vor Reisbeginn. Weitere Stornierungsgebühren sind zu berücksichtigen:

  • Bis 8 Wochen vor Anreise: Höhe der Anzahlung (20%)
  • Bis 30 Tage vor Anreise: 50 %
  • 29-15 Tage vor Anreise: 70 %
  • Ab 14 Tage vor Anreise: 100 %

Bei einer Ersatzbuchung würden wir die Stornierung kostenfrei bestätigen bzw. nur die Differenzzahlung bei kürzerem Aufenthalt betrachten. Wir bitten um Verständnis.

Die Endreinigung wird für die Entschädigung nicht berücksichtigt (ersparte Aufwendungen). Sollte auf Grund von Covid-19 oder einer anderen Epidemie/Pandemie  ein Reiseverbot oder Beherbergungsverbot etc. gelten, so haben Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung und Erstattung eventuell geleisteter Zahlungen.

Wir empfehlen Ihnen daher in Ihrem eigenen Interesse den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung, damit auch alle anderen Risiken abgesichert sind. Mittlerweile sind in immer mehr Kreditkartenverträgen umfangreiche Versicherungsleistungen enthalten. Daher lohnt es sich vorhandene Leistungen in den Verträgen zu überprüfen oder gegebenenfalls in einen entsprechenden Vertrag zu wechseln (z.B. MasterCard Gold), da separate Reiserücktrittsversicherungen meistens deutlich preisintensiver sind.

§ 8 Leistungsänderungen

Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Insider Travel Club nicht zu vertreten sind, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Mieters bleiben hiervon unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Insider Travel Club wird den Mieter über Leistungsänderungen unverzüglich per E-Mail in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls wird Insider Travel Club dem Mieter eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

§ 9 Haftung und Schadensmeldepflicht des Mieters

(1) Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden am und im Hausboot, dem Ponton, des Stegs sowie für Schäden durch den Verlust von Schlüsseln, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Er haftet ebenso für Schäden, die von anderen Gästen und Besuchern des Mieters verursacht werden.

(2) Der Mieter verpflichtet sich, das schwimmende Ferienhaus einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sorgfältig zu behandeln. Er hat Begleiter bzw. Besucher zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter hat schuldhafte Beschädigungen des schwimmenden Ferienhauses, des Mobiliars oder sonstiger im schwimmenden Ferienhaus befindlicher Gegenstände durch ihn oder durch Begleiter bzw. Besucher unverzüglich an den Vermieter zu melden und zu erstatten.

(3) Der Mieter hat vorhandene und die entstehenden Mängel des schwimmenden Ferienhauses unverzüglich dem Vermieter zu melden. Für die durch nicht rechtzeitig angezeigte, vom Mieter verursachte Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Der Mieter ist verpflichtet, unmittelbar nach seiner Ankunft das im schwimmenden Ferienhaus befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige Fehlbestände oder Schäden nach der Ankunft dem Vermieter mitzuteilen. Reklamationen zu Schäden müssen grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Ablauf der Mietzeit vom Mieter gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.

(4) Bei Mängeln oder Schäden ist dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen. Der Mieter ist dazu verpflichtet, im Falle von auftretenden Leistungsstörungen zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten.

(5) Vom Mieter oder dessen Begleiter und Besucher mitgeführte Gegenstände jeglicher Art, befinden sich auf Gefahr des Mieters im schwimmenden Ferienhaus bzw. in der gesamten Steganlage. Der Vermieter übernimmt für Diebstahl, Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschaden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht gegenüber dem Mieter darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

(6) Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Der Vermieter ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist der Vermieter berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Mieters zu entfernen.

(7) Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Vermieter abzustimmen.

(8) Es ist am Abreisetag zu beachten, dass vom Mieter alle übrig gebliebenen Lebensmittel entsorgt werden und der Kühlschrank sowie das Gefrierfach zu entleeren sind. Außerdem ist vom Mieter der Müll aus sämtlichen Mülleimern in den vorgesehenen Entsorgungsstationen gemäß Mülltrennungskonzept zu entsorgen. Alle Fenster sind zu schließen und alle Elektrogeräte inkl. Gas Kamin (bei Häusern mit Gas Kamin) auszuschalten. Alles Weitere ist der Hausordnung zu entnehmen, auf die hiermit verwiesen wird und der Gegenstand dieser allgemeinen Mietbedingungen ist.

(9) Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Minderung der Miete) zu.

(10) Bei Untergang und Bergung von Gegenständen im See wird für die Unterwasserbergung eine Koordinationspauschale in Höhe von 50 EUR zuzüglich den tatsächlichen Bergungseinsatzkosten (ggf. erforderlicher Tauchgang, Gerätschaften, etc.) je Bergung erhoben.

§ 10 Mängelhaftungsrechte und Haftung von Insider Travel Club

(1) Die verschuldensunabhängige Mängelhaftung von Insider Travel Club für bei Vertragsschluss bestehende Mängel ist ausgeschlossen. Im Übrigen findet das Mietrecht Anwendung.

(2) Im Übrigen leisten wir Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur in folgendem

Umfang:

  1. Die Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt.
  2. Im Falle grober oder einfacher Fahrlässigkeit haften wir gegenüber Unternehmern (§14 BGB) in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens soweit es sich nicht um Verletzung einer so wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmer daher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht).
  3. Befinden wir uns jedoch mit unserer Leistung im Verzug, so haften wir auch für den Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.
  4. Im Übrigen ist eine Haftung durch uns für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Wir behalten uns den Einwand des Mitverschuldens vor.

(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Die vorstehenden Absätze gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Anreise/Abreise und Übernahme/Übergabe, Verwaltung

(1) Der Mietzeitraum beginnt am Tag der Anreise ab 15.30 Uhr (Check-in) und endet am Tag der Abreise bis 10.30 Uhr (Check-out), soweit vorab nicht etwas anderes vereinbart wird.

(2) Die Schlüsselentnahme erfolgt ab Check-in Zeit über einen Schlüsselsafe direkt am Eingangsbereich. Der Zahlencode wird vor Anreise mit weiteren Details ca. 7 Tage vor Anreise per E-Mail übermittelt.

(3) Am Tag der Abreise ist der Schlüssel im Schlüsselsafe zu hinterlegen. Hierfür wird auch der gleiche Zahlencode, der vor Anreise übermittelt wurde, benötigt. Bei übermäßiger Verschmutzung oder Abnutzung behalten wir uns vor, eine Unkostenpauschale für eine außerordentliche Reinigung bzw. für kleine Instandsetzungen ab einem Materialwert von 30 EUR zu erheben. Sie wird per Rechnung zugesandt. Da es sich bei den Ferienhäusern um Nichtraucherobjekte handelt, werden wir bei Missachtung eine gesonderte Reinigungsgebühr in Höhe von 200 EUR erheben. Rauchen im Außenbereich ist gestattet. Entsprechende Aschenbecher sind zu verwenden. Zigarettenreste und Asche dürfen nicht im See entsorgt werden! Wenn der Gast Schäden bei Anreise nicht übermittelt hat, haftet er für die Schäden lt. §9.

(4) Bei der Anreise sind sämtliche überlassene Schlüssel zurück zu geben. Im Falle eines Verlustes behält es sich Insider Travel Club vor, die Schließanlage auszutauschen und die dabei entstehenden Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.

(5) Der Aufenthalt von Haustieren auf und in den schwimmenden Ferienhäusern, bis auf dem Hausboot „Neptun“ (ist (Hund bis max. 30 cm Schulterhöhe) nicht erlaubt. Bei eventuell anfallenden Kosten für Ersatzbeschaffungen oder Reparatur von Inventar, verursacht durch ein Haustier, ist der Mieter verpflichtet diese zu tragen.

§ 12 Zutrittsrecht zum schwimmenden Ferienhaus

(1) Wir haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu schwimmenden Ferienhäusern bei Gefahr im Verzug.

(2) Des Weiteren steht uns ein solches nach vorheriger Ankündigung zu, soweit auf die schutzwürdigen Belange des Gastes bei der Ausübung angemessen Rücksicht genommen wird. Wir werden den Gast im Falle des Satz 1 über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 13 Datenschutz

Die von den Mietern zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden von uns ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Webseite unter www.schwimmendesferienhaus.de .

§ 14 Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staats, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

§ 15 Nutzung des schwimmenden Ferienhauses und der Steganlage

(1) Das schwimmende Ferienhaus darf nur von der Anzahl an Personen bewohnt werden, die in der Buchungsbestätigung angegeben sind. Sollte das schwimmende Ferienhaus von mehr Personen als zugelassen bewohnt werden, darf der Vermieter die überzähligen Personen vom schwimmenden Ferienhaus verweisen.

(2) Das Schwimmen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen (bis Abgrenzungsbojen zulässig. Schwimmen in diesem Bereich erfolgt auf eigene Gefahr des Schwimmers. Das Schwimmen zwischen den Häusern ist untersagt. Weiterhin ist ein Abstand beim Schwimmen zu den Stegen und Überquerungsbrücken von mindestens 3 Metern zu halten, um verbaute technische Installationen über und unter dem Wasser nicht zu beschädigen sowie kein Verletzungsrisiko zu provozieren. Das Tauchen unter den Stegen, Brücken und unter den Häusern ist strengstens untersagt sowie das Springen vom Haus ins Wasser von der Terrasse und Dachterrasse! Der Eintritt und Austritt in das Wasser zum Schwimmen haben ausschließlich über die verbaute Leiter an der Terrasse des schwimmenden Ferienhauses zu erfolgen.

Beim Schwimmen an den schwimmenden Ferienhäusern ist Rücksicht auf andere Gäste und deren Privatsphäre zu nehmen sowie ein ruhiges Verhalten einzunehmen. Das Schwimmen bei Nacht oder unter Alkoholeinfluss ist untersagt. Die Aufsichtspflicht für Kinder obliegt den Eltern.

Nacktbaden ist im gesamten Bereich der schwimmenden Ferienhäuser und in der Hafenanlage untersagt. FKK ist in kompletter Steganlage, also auch auf den Terrassen/Dachterrassen untersagt.

(3) Das Füttern von Tieren im Wasser oder in der Luft ist im gesamten Bereich der Steganlage verboten.

(4) Angeln auf der Steganlage ist untersagt. Angeln ist ausschließlich vom gebuchten Hausboot zugelassen. Sollten sich Taucher im Bereich der Angelstelle befinden, so ist das Angeln unverzüglich einzustellen. Entsprechende Voraussetzungen und Vorschriften zum Angeln am Gräbendorfer See sind dem folgenden Link zu entnehmen: Angelfischerei in Brandenburg | MLUK .

(5)  Für allergische Reaktionen des Mieters in den schwimmenden Ferienhäusern übernimmt Insider Travel Club keine Verantwortung.

(6) Bei Lärm von z.B. Bauarbeiten, Reinigungs- und Wartungsarbeiten, Booten, Veranstaltungen oder Ähnlichem kann ITC für diese Umstände nicht verantwortlich gemacht werden.

(7) Auf die geltende Hausordnung mit weiteren Angaben wird hingewiesen.

§ 16 Bereitstellung des Internetzugangs

(1)  Der Mieter erhält nach Anreise für die Dauer seines Aufenthalts einen Zugangscode für eine Internetnutzung. Die Internetnutzung ist im Endpreis enthalten.

(2)  Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt. Der Vermieter haftet nicht für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte Zwecke. Der Mieter sichert zu, den Internetzugang nur im Rahmen des legalen / der Gesetze und nicht rechtsmissbräuchlich (z.B. zu urheberrechtswidrigen Handlungen wie dem Filesharing von Filmen oder Musik) zu nutzen und auch Familienangehörige oder Besucher entsprechend zu unterweisen.

(3) Sollte der Internetanschluss rechtsmissbräuchlich (z. B. zu urheberrechtswidrigen Handlungen wie dem Filesharing von Filmen oder Musik) genutzt werden, ist der Vermieter jederzeit berechtigt, den Internetzugang des Mieters ganz oder teilweise zu beschränken. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste zu sperren.

(4)  Dem Mieter wird lediglich der Internetzugang ermöglicht. Ein Virenschutz und eine Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen. Davon ausgenommen sind Schäden, die durch den Vermieter oder seinem Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(5)  Der Mieter verpflichtet sich, bei der Internetnutzung das geltende Recht einzuhalten. Für übermittelte Daten sowie die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich.

(6) Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer mit geltendem Recht unvereinbaren Verwendung des Internets durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme und Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.

§ 17 Hygiene- und Schutzvorschriften

(1)  Der Mieter ist für die Einhaltung der allgemein gültigen Schutz- und Hygienebestimmungen während seines Aufenthaltes selbst verantwortlich.

(2)  Der Mieter ist verpflichtet, die vom Vermieter konkret für die gesamte Steganlage und die schwimmenden Ferienhäuser angeordneten Schutz- und Hygienebestimmungen einzuhalten.

§ 18 Gutschein Bedingungen

(1)   Gutscheine können von Insider Travel Club persönlich, schriftlich oder online erworben werden. Gutscheine sind sofort zur Zahlung fällig. Der Gutschein wird Ihnen nach Zahlungseingang postalisch oder per Mail zugestellt.

(2)  Zur Einlösung eines Gutscheins ist dieser mit der vom Vermieter vergebenen Gutscheinnummer mitzuteilen.

(3)   Werden beim Einlösen eines Gutscheines Leistungen in Anspruch genommen, welche preislich über dem Wert des Gutscheines liegen, so wird der Differenzbetrag in Rechnung gestellt. Sofern die in Anspruch genommenen Leistungen unter dem Wert des Gutscheins liegen, wird die Differenz nach der Abreise nicht erstattet. Eine Barauszahlung des (Rest-)Wertes des Gutscheins ist ausgeschlossen.

(4)   Aufgrund der langen Gültigkeit der Gutscheine kann keine Garantie zur Beibehaltung einzelner Angebotsteile und Preise gewährt werden. Für den Fall, dass der Inhaber eines Gutscheines am Angebot vom Vermieter keinen Gefallen findet, kann keine Rückerstattung geltend gemacht werden.

(5)  Die Gutscheine sind zeitlich befristet. Die gesetzliche Regelverjährung beträgt drei (3) Jahre ab Kaufdatum und kann nicht verlängert werden. Für Gutscheine, die nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraumes eingelöst wurden, gibt es keinen Ersatzanspruch. Jeder Gutschein kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums nur einmal benutzt werden. Bei Verlust, Diebstahl, Missbrauch oder verzögerter Übermittlung des Gutscheins übernimmt der Vermieter keine Haftung. Ein Gutschein ist wie ein Barkauf und kann somit nicht zurückgegeben oder rückerstattet werden. Die Gültigkeitsdauer wird beim Kauf akzeptiert und ist verbindlich. Rückerstattungen sind weder vollumfänglich noch teilweise möglich.

(6) Der Kauf eines Gutscheines ist ein regulärer Kaufvertrag. Der Gutschein stellt dabei keine Buchung von Leistungen des Verkäufers dar, sondern ist lediglich ein Zahlungsmittel. Der Vermieter ist als Verkäufer verpflichtet sich, dem Wert des Gutscheines entsprechende Leistungen bei der Einlösung des Gutscheines zu erbringen. Alle Gutscheine können an Dritte weitergegeben werden.

§ 19 Massagen 

(1) Die angebotenen Massagen dienen ausschließlich dem Wohlbefinden und der Entspannung. Die angebotenen Massage- und Beauty-Anwendungen stellen keine medizinische Leistung dar. Es werden weder Diagnosen gestellt noch Symptome behandelt. Sollten Sie unter behandlungsbedürftig gesundheitlichen Störungen leiden, halten Sie bitte vorher Rücksprache mit Ihrem Arzt, Heilpraktiker, Therapeuten oder Apotheker.

(2)  Unsere Anwendungen werden ausschließlich an gesunden Kunden durchgeführt. Bei Erkrankungen werden keine Behandlungen durchgeführt. Sofern trotz fachkundiger Anwendung Folgeschäden auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Kunde Ausschlussgründe verschwiegen hat, sind ITC und seine Dienstleister von jeder Haftung freigestellt. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, weil ein Ausschlussgrund dem Kunden selbst nicht bekannt und für ITC und seinen Dienstleistern nicht erkennbar war.

(3)  Wenn vereinbarte Termine 2 Tage vor der Anwendung storniert werden, fallen 50% Stornokosten an. Bei einer Absage von weniger als zwei Tagen vor der Anwendung oder bei Nichterscheinen, sind alle gebuchten und ausgefallenen Anwendungen zu 100% zu entrichten.

§ 20 Yogastunden

(1)   Der/die Yogateilnehmer/in hat bei den bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen oder eine bestehende Schwangerschaft bei der Anmeldung bekannt zu geben. In der Yogastunde erfolgen dann Hinweise bei den entsprechenden Übungen, ob die Übung überhaupt oder nur in Abwandlung erfolgen darf. Diese Hinweise sind für den Yogateilnehmer verbindlich. Bei Erkrankungen werden keine Behandlungen durchgeführt. Der/die Trainer entscheiden letztendlich über die Teilnahme.

(3)   Wenn vereinbarte Termine 2 Tage vor der Yogastunde storniert werden, fallen 50% Stornokosten an. Bei einer Absage von weniger als zwei Tage vor der Yogastunde oder bei Nichterscheinen, sind alle gebuchten und ausgefallenen Anwendungen zu 100% zu entrichten.

(4) Der/die Kursteilnehmer/in sollten bequeme Sport- / Yogakleidung mitbringen, falls vorhanden auch gerne die eigene Yogamatte. Das Yoga-Angebot kann auf Anfrage und nach Verfügbarkeit gebucht werden.

Folgende Zusatzleistungen können je nach Verfügbarkeit und Wetterlage gebucht werden. Bei der Buchung diese optionalen Leistungen werden die jeweiligen Vorschriften und Besonderheiten sowie Preise per gesondertem Informationsblatt und Vertrag rechtzeitig übermittelt.

  • SUP-Verleih
  • E-Boot-Verleih
  • Wasserfahrrad-Verleih
  • Fahrrad-Verleih
  • Sauna Nutzung

§ 21 Hausordnung /Hafenordnung

Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Aufenthalt des Mieters in den schwimmenden Ferienhäusern auf dem Gräbendorfer See auch die Haus- und Hafenordnung. Der Mieter ist verpflichtet, sich an die Haus- und Hafenordnung zu halten.

§ 22 Haftungsbeschränkung

(1)  Die Haftung des Vermieters aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten oder für Buchungsfehler aus § 651x BGB bleibt unberührt.

(2) Es handelt sich bei der gesamten Steganlage um eine wasserbauliche, maritime, schwimmende Anlage in exponierter Wind- und Wellenanlage am Gräbendorfer See. Je nach Witterung kann es in extremen Witterungssituationen bei beispielsweise Nebel, Sturm, Starkregen oder Eisgang zu Nutzungseinschränkung bis hin zur vollständigen Sperrung mit Nutzungsuntersagung der gesamten Anlage oder von Anlageteilen kommen. Für daraus resultierende eventuelle Nutzungsausfälle haftet der Vermieter ausdrücklich nicht. Im Übrigen geltend die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 23 Wirksamkeit des Vertrages

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben davon die übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. Beide Vertragsparteien werden unverzüglich nach Bekanntwerden von unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen darauf hinwirken, diese Bestimmungen durch wirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen. Diese wirksamen / durchführbaren Bestimmungen sollen dem wirtschaftlichen Ziel der ursprünglichen Vereinbarung soweit wie möglich nahekommen. Dies trifft auch auf Vertragslücken zu, wenn diese erst nach
Vertragsabschluss offenkundig werden.


Stand: Februar 2023